Mitgliederversammlung des BV Bad Lippspringe 1910 e.V.
am Freitag, 07.06.2024 – 19.30 Uhr;
Q-Bar, Schulze-Delitzsch-Weg 10, 33175 Bad Lippspringe
Tagesordnungspunkte:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder
3. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der ordentlichen MV vom 01.09.2023
4. Jahresberichte der Saison 2023/2024 aus der Senioren- und Jugendabteilung
5. Kassenbericht (Stand Jan. 2024)
6. Bericht der Kassenprüfer / Entlastung des Vorstandes
7. Wahl der Kassenprüfer
8. Satzungsänderung, s. beigefügte Übersicht
9. Vorstandswahlen (erforderliche Neuwahlen sind hervorgehoben)
Gewählt:
1. Vorsitzender 2023 – 2024 Gerhard Hüllweg
2. Vorsitzender 2023 – 2025 Marcus Kleinemeyer
3. Vorsitzender 2023 – 2024 Dr. Erik Ernst
Geschäftsführer 2023 – 2025 Wolfgang Peters
Hauptkassierer 2022 – 2024 Elmar Wolfram
Seniorenobmann 2023 – 2025 Mika Schwamborn
Jugendobmann 2023 – 2025 René Dusch
Vereinskoordinator 2022 – 2024 Bernd Aschhoff-Becker
per Blockwahl:
Assist. der Geschäftsf. 2023 – 2025 Ulrich Geisen
Assist. des Jugendobm. 2023 – 2025 Katharina Rudolphi
Assist. des Jugendobm. 2023 – 2025 Joel-Fabrice Burow
Stv. Kassierer 2022 - 2024 Alexander Peters
Stv. Jugendobmann 2022 – 2024 Karl-Gerhard Schulz
Ehrenamtsbeauftragte 2023 – 2025 Karin Hildmann
Schiedsrichterbetreuer 2022 – 2024 Bernd Aschhoff-Becker
Schiedsrichterbetreuer 2023 – 2025 Sebastian Prüssner
10. Ehrungen
11. Mitgliederanträge (müssen dem Vorstand schriftlich bis zum 31.05.2024 vorliegen)
12. Verschiedenes
Mit sportlichen Grüßen
gez. Gerhard Hüllweg
Vorsitzender BV Bad Lippspringe
8. Satzungsänderungen sind Fett markiert
§ 4 Mitgliederversammlung
4.1 Ordentliche Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes entweder schriftlich oder durch Verkündung in der Vereinszeitschrift oder Lokalpresse einzuladen sind.
§ 4 Mitgliederversammlung
4.1 Ordentliche Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder
vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung, des
Zeitpunktes und des Ortes entweder schriftlich oder
durch Verkündung auf der Vereinshomepage
(bv-badlippspringe.de) in der Vereinszeitschrift oder Lokalpresse einzuladen sind.
§ 6 Auflösung
Im Fall der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen mit Zustimmung des Finanzamtes an die Stadt Bad Lippspringe, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, und zwar in erster Linie im Sinne des § 2 dieser Satzung; dies gilt nicht, soweit die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen vor dem Auflösungsbeschluss einen anderen gemeinnützigen Verwendungszweck bestimmt. Die Durchführung dieses Beschlusses ist abhängig von der Zustimmung des Finanzamtes.
§ 6 Auflösung
Im Fall der Auflösung des Vereins fällt das
Vereinsvermögen mit Zustimmung des
Finanzamtes an die Stadt Bad Lippspringe, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat, und zwar in erster Linie im Sinne des § 2 dieser Satzung; dies gilt nicht, soweit die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen vor dem Auflösungsbeschluss einen anderen gemeinnützigen Verwendungszweck bestimmt. Die Durchführung dieses Beschlusses ist abhängig von der Zustimmung des Finanzamtes.
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